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Fahrzeugschein

Es ist ein sehr ärgerliches Ereignis, wenn der Fahrzeugschein plötzlich verschwindet. Damit Sie das Dokument wieder erhalten, ist ein erneuter Antrag bei der zuständigen Behörde unumgänglich. Dafür sind verschiedene Unterlagen nötig. Der Neuantrag sollte so zügig wie möglich erfolgen, denn ein Betrieb des KFZ ist ohne die Mitführung des Fahrzeugscheins nicht gestattet. Werden Sie dabei erwischt, drohen Geldstrafen. Dabei ist definitiv nach Original erforderlich. Die Vorlage einer Kopie ist nicht zulässig. Hier könnte relativ schnell der Verdacht auf Dokumentenfälschung entstehen.

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FahrzeugscheinEs ist ein sehr ärgerliches Ereignis, wenn der Fahrzeugschein plötzlich verschwindet. Damit Sie das Dokument wieder erhalten, ist ein erneuter Antrag bei der zuständigen Behörde unumgänglich. Dafür sind verschiedene Unterlagen nötig. Der Neuantrag sollte so zügig wie möglich erfolgen, denn ein Betrieb des KFZ ist ohne die Mitführung des Fahrzeugscheins nicht gestattet. Werden Sie dabei erwischt, drohen Geldstrafen. Dabei ist definitiv nach Original erforderlich. Die Vorlage einer Kopie ist nicht zulässig. Hier könnte relativ schnell der Verdacht auf Dokumentenfälschung entstehen.

Im offiziellen Sprachgebrauch nennt sich das Dokument „Zulassungsbescheinigung Teil I“. Sie müssen das Schriftstück im Fahrzeug stets dabei haben. Die für die Neubeantragung verantwortliche Behörde ist die KFZ-Zulassungsstelle. Ebenfalls handeln müssen Sie bei einem Diebstahl. In diesem Fall ist eine Anzeige zu erstatten. Dabei erhalten Sie eine Diebstahlbescheinigung, welcher bei der zuständigen Institution vorzulegen ist.

Beim Besuch der Zulassungsbehörde sind verschiedene Dokumente vorzulegen, wie der Personalausweis, ein Nachweis über eine absolvierte Hauptuntersuchung, eine eidesstattliche Versicherung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 2. Als Alternative zum Personalausweis genügt auch ein Reisepass. Bei einem Diebstahl ist zusätzlich der Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei gefordert. Die eidesstattliche Versicherung geht mit Kosten in Höhe von 30 bis 40 Euro einher. Wurde Ihr gesamtes Portmonee gestohlen, ist die Lage natürlich wesentlich dramatischer.

Die Neuausstellung des wichtigen Dokuments geht natürlich ebenfalls mit der Erhebung von Gebühren einher. So sind für die Beantragung nochmal zusätzlich 35 – 40 Euro einzuberechnen. Die Kosten unterscheiden sich jedoch teilweise drastisch von Bundesland zu Bundesland. Sind diese Spesen erbracht, erhalten Sie von der zuständigen Behörde eine Verlustbestätigung. Sobald Sie diese Bestätigung erhalten haben, können Sie Ihr Auto 1 Woche lang ohne Fahrzeugschein führen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Im Fahrzeugschein sind Angaben wie Personaldaten, der Termin für die nächste Hauptuntersuchung und Angaben zu den Reifen vermerkt.

Falls Sie nicht persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen können, ist dies auch kein Problem. Stellen Sie für Freunde oder Bekannte einfach eine Vollmacht aus. Zusätzlich sind die Personalausweise von Ihnen und Ihrer Freunde notwendig. Die Bearbeitungszeit beträgt in etwa 2 Wochen. Ursprünglich dauerte dies mal 6 Wochen. Bei einem Verlust im Ausland ist dieselbe Vorgehensweise gefordert.

Ebenfalls sehr wichtig ist die Zulassungsbescheinigung Teil II, auch „Fahrzeugbrief“ genannt. Dieses Dokument erhalten Sie bei einem Neukauf oder eine Wechsel des Besitzers. Es dient der Bescheinigung, dass Sie der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs sind. Daher ist insbesondere bei diesem Dokument ein Diebstahl oder ein Verlust unter allen Umständen zu vermeiden. Eine Aufbewahrung im Fahrzeug ist daher eher unangebracht.

 

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