Abmeldung des Autos mit Vollmacht

Autoankauf-digital.de > Tipps > Abmeldung des Autos mit Vollmacht
Abmeldung des Autos mit Vollmacht

Du möchtest dein altes Auto verschrotten oder verkaufen? Dann steht demnächst die Abmeldung des Kraftfahrzeugs an. Für diesen Vorgang ist die KFZ-Zulassungsbehörde zuständig. Aus Zeitgründen können viele Menschen dies jedoch nicht persönlich vornehmen. In diesem Fall ist es erforderlich, eine dritte Person mit der Abmeldung zu beantragen.  

Ist das Auto abmelden mit Vollmacht möglich?

Abmeldung des Autos mit VollmachtDu möchtest dein altes Auto verschrotten oder verkaufen? Dann steht demnächst die Abmeldung des Kraftfahrzeugs an. Für diesen Vorgang ist die KFZ-Zulassungsbehörde zuständig. Aus Zeitgründen können viele Menschen dies jedoch nicht persönlich vornehmen. In diesem Fall ist es erforderlich, eine dritte Person mit der Abmeldung zu beantragen.  

Doch ist für die Abmeldung eines Autos durch einen Dritten eine Vollmacht notwendig? In diesem Fall brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Denn dafür benötigt die von dir beauftragte Person keine Vollmacht für eine KFZ-Abmeldung. Für die Abmeldung eines Autos sind jedoch einige andere Unterlagen im Original nötig. Dazu zählen:

 

Die anfallenden Kosten für die Abmeldung belaufen sich auf 5 – 25 Euro. Nach dem Abschluss des Vorgangs erhältst du gegebenenfalls Beiträge der KFZ-Versicherung zurückerstattet.

Bei der Abmeldung eines Kraftfahrzeugs werden von der zuständigen Zulassungsstelle TÜV- und HU-Plakette abmontiert. Das Kennzeichen wird soweit präpariert, dass es nicht mehr gültig ist. Anschließend wird es verschrottet. Selbstverständlich ist es ebenso möglich, das Kennzeichen als Erinnerungsstück aufzuheben. Seit dem Jahr 2007 findet keine Trennung mehr zwischen der zwischenzeitlichen und der endgültigen Stillegung mehr statt. Im konkreten Fall wurde dafür die zusätzliche Regelung erlassen, dass der Erhalt der Betriebserlaubnis für 7 Jahre bestehen bleibt. 

Doch was benötigt man für die Anmeldung eines Autos?

Für eine Um- oder Anmeldung wird eine Vollmacht auf jeden Fall gebraucht.

Bei der Erstellung einer Vollmacht für die Anmeldung eines Autos oder für die Zulassung ist die Angabe einer Vielzahl von Informationen notwendig.

 

Bei der Auswahl einer geeigneten Person bist du an keine bestimmten Vorgaben gebunden. So würde jede erdenkliche Person infrage kommen, egal ob Freund, Bekannter oder Familienmitglied.

 

Die Vollmacht, welche formfrei erstellt wird,  sollte folgende Angaben enthalten:

  • persönliche Daten wie vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum des Vollmachtgebers
  • eine von dir formulierte Einverständniserklärung, den Vertreter über ausstehende Kosten zu informieren
  • eindeutige Erklärung, für welchen Vorgang die Vollmacht gültig ist
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Vertreters

 

Sobald deine Vertretung die Abmeldung vorgenommen hat, darfst du das Fahrzeug definitiv nicht mehr im Straßenverkehr verwenden.

 

Die Abmeldung ist im Gegensatz zur Um- und Anmeldung nicht an den Wohnort gekoppelt.  So bist du bei der Wahl der Zulassungsstelle komplett frei. Zudem ist es sogar unter Umständen möglich, die Abmeldung über das Internet vorzunehmen. Dies ist zudem ein bedeutend kostengünstigerer und nachhaltiger.

Die Vollmacht spielt ebenfalls beim Verleih eine große Rolle, insbesondere an nahestehende Personen wie Freunden und Familienmitgliedern. Für die Person, welche sich das Fahrzeug ausleiht, ist die Vollmacht ein wichtiger Nachweis über die rechtsmäßige Nutzung. In diesem Fall sind folgende Angaben notwendig:

 

  • persönliche Daten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
  • Versicherungsnummer einer gültigen Haftpflicht
  • Zeitraum des Verleihs

Autoankauf online mit Sofortangebot

Autoankauf für alle Gebrauchtwagen